KAB Steinheim-Murr

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Vortragsabend mit Michael Schreiber

Erbschaft und Testament – Das sollten Sie beachten

Michael Schreiber, Notarassessor im Notariat Marbach, war am Dienstag den 10.11.09 zu Gast bei der KAB in Steinheim. Bereits vor 2 Jahren referierte er zum Thema Patientenverfügung, diesmal ging es um das Thema Erbschaft und Testament.
Dass es sich um ein sehr komplexes Gebiet, mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten handelt, sah man schon der Gliederung des Vortrags an, die Herr Schreiber an die Anwesenden verteilte. Gesetzliche Erbfolge, Güterstand, Erbrecht nichtehelicher Kinder, Erbrecht bei kinderloser Ehe, Charakter einer Erbengemeinschaft, die Bindungen bei einem Testament, Formvorschriften, Pflichtteil und inhaltliche Regelungsmöglichkeiten wurden anhand von Beispielen anschaulich erklärt.
Wichtig, so Schreiber, sei immer, sich gut zu überlegen, was im Todesfall an wen vererbt werden soll.    

Begrüßung

Je nach Familienstand und Vermögensverhältnissen kann ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag geeignet sein.
Enterbung, Erbeinsetzung, Vermächtnis und die Testamentsvollstreckung, die sehr wichtig ist, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, können in einem Testament oder Erbvertrag geregelt werden. Auflagen, die der Erblasser bestimmt, müssen von den Erben beachtet werden.  
Auch sind beim Verfassen eines Testaments wichtige Punkte zu beachten. Es muss von Hand geschrieben und unterschrieben sein.  
Ein Testament bei einem Notar zu verfassen und beglaubigen zu lassen hat den Vorteil, dass es registriert ist. Es kann nicht verloren gehen, oder gar beseitigt werden. Zudem achtet der Notar auf eine genaue, unmissverständliche Formulierung im Testament, damit es im Erbfall nicht zu Streitigkeiten kommt. Außerdem spart man sich damit den Erbschein, der, bei Nichtvorhandensein eines notariellen Testaments, beim Gericht beantragt und bezahlt werden muss. Die Kosten dafür sind vergleichbar mit den Notarkosten, die bei einer Testamentsverfassung entstehen.
Am Ende seines Vortrags ging Michael Schreiber noch auf das Thema Erbschaft- und Schenkungssteuer ein. Er erläuterte, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit, kurz, die wesentlichen Inhalte des neuen Rechts in Bezug auf die Bewertung von Grundbesitz, Steuerklassen, Freibeträge vermieteter oder eigengenutzter Immobilien und Betriebsvermögen und gab anhand von Beispielen auch Handlungsempfehlungen.  

M. Schreiber

Unser Publikum

Die Fragen aus dem Publikum zeigten, wie viele unterschiedliche Fälle es gibt und was beim Verfassen eines Testaments bedacht werden muss. Die Beratung durch einen Notar hilft Erbstreitigkeiten zu verhindern, damit der „letzte Wille“ auch als solcher vollstreckt werden kann.

Claudia Kunz

Unser Publikum